Gesuche
Die Stiftung gewährt Unterstützungsbeiträge an fachlich anerkannte Organisationen und Institutionen mit gemeinnütziger Zwecksetzung. Es können nur Unterstützungsgesuche berücksichtigt werden, die dem Stiftungszweck und den Förderbereichen entsprechen und die Kriterien erfüllen.
Alle eingehenden Gesuche werden sorgfältig und zeitgerecht geprüft. Der Stiftungsrat behandelt die Gesuche in der Regel an drei Stiftungsratssitzungen im März, Juni und Oktober.
Bitte senden Sie Ihre Unterstützungsgesuche per Online-Formular mit allen gewünschten Unterlagen an die Geschäftsstelle. Verwenden Sie für die Einreichung ausschliesslich das untenstehende Online-Formular. Gesuche, die auf dem Postweg eintreffen, werden nicht behandelt. Gesuche können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Der Stiftungsrat legt Wert auf Zwischen- und Schlussberichte, die transparent über den Verlauf der Projekte Auskunft geben.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung.
Unterstützungsgesuch
Unterstützungsbeiträge werden nur an fachlich anerkannte Organisationen und Institutionen mit gemeinnütziger Zwecksetzung oder an natürliche Personen mit institutioneller Anbindung und ausgewiesener Fachkompetenz gewährt.